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Gewährleistung der Betriebssicherheit durch die Prüfung von Arbeitsmitteln: Einblick in gesetzliche Vorschriften

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist von größter Bedeutung, sowohl für die Mitarbeiter als auch für den reibungslosen Betriebsablauf. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeitssicherheit ist die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln im Betrieb. Diese Prüfungen sind nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein unverzichtbarer Schutzmechanismus, um Unfälle zu vermeiden und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von Arbeitsmitteln und ihre Bedeutung für Unternehmen.

Warum sind Prüfungen von Arbeitsmitteln wichtig?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen, die in Unternehmen zur Erledigung von Aufgaben eingesetzt werden. Damit diese Arbeitsmittel sicher und effizient funktionieren, müssen sie regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Einhaltung von Standards geprüft werden. Defekte oder mangelhafte Arbeitsmittel können nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch die Produktivität mindern und finanzielle Verluste verursachen.

Gesetzliche Vorschriften und Regelungen

In vielen Ländern gibt es spezifische gesetzliche Vorschriften und Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Diese Vorschriften variieren je nach Land und Branche, haben jedoch gemeinsam, dass sie die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Ein prominentes Beispiel ist die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in der Europäischen Union (EU) gilt und Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Arbeitsmitteln festlegt.

In Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen für die Prüfung von Arbeitsmitteln im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. Die BetrSichV regelt spezifisch die Anforderungen an die Bereitstellung, Benutzung und Prüfung von Arbeitsmitteln.

DGUV Vorschriften: Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

Bei den DGUV Vorschriften handelt es sich um autonomes Satzungsrecht. Die Grundlage befindet sich im § 15 des Bundessozialgesetzbuches. Diese Vorschriften sind bindend, es sei denn durch Formulierungen wie „sollte“ „nach Möglichkeit“ oder „im Allgemeinen“ werden gewisse Entscheidungsspielräume geschaffen.

Prüfung Krane
DGUV Vorschrift 52 Krane
DGUV Grundsatz 905 Prüfung von Kranen
DIN EN 13157 Handbetriebene Krane

Prüfung Winden, Hub- und Zuggeräte
DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte
DGUV Grundsatz 956-1 Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
DIN EN 13157 Handbetriebene Krane

Prüfung Rundstahlketten als Anschlagmittel
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien
DIN EN 818-6 Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke Sicherheit

Prüfung Anschlagdrahtseile
DGUV Regel 109-004 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
DIN EN 13414-2 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen

Prüfung Anschlagfaserseile
DGUV Regel 109-004 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
DIN EN 1492-4 Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen

Prüfung Hebebänder, Rundschlingen
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
DIN EN 1492-1 Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern
DIN EN 1492-2 Rundschlingen aus Chemiefasern

Prüfung weitere Anschlagmittel
(z.B. Schäkel und andere Zubehörteile)
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

Prüfung Lastaufnahmemittel
(z.B. C-Haken, Greifer, Klauen, Klemmen, Kübel, Lasthebemagnete, Paletten-Geschirre, Traversen, Zangen)
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

Prüfung Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen u. gegen Absturz
DGUV Regel 109-004 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen
DGUV Regel 112-198 Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

Prüfung Hebebühnen
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Hebebühnen

Prüfung Leitern und Tritte
DGUV Vorschrift Leitern und Tritte
DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
DGUV Information 208-011 Podestleitern

Regelmäßigkeit der Prüfungen

Die Häufigkeit der Prüfungen von Arbeitsmitteln hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Arbeitsmittels, seiner Beanspruchung und den Herstellerangaben. Regelmäßige Prüfungen sollten jedoch Teil des betrieblichen Sicherheitsmanagements sein. Sie können täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich stattfinden – je nachdem, was für das jeweilige Arbeitsmittel angemessen ist.

Verantwortlichkeiten und Durchführung

Die Verantwortung für die Prüfung von Arbeitsmitteln liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Dieser kann bestimmte Mitarbeiter oder externe Fachkräfte beauftragen, die Prüfungen durchzuführen. Die Prüfung selbst beinhaltet die Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit, Verschleiß, Beschädigungen und die Einhaltung von Sicherheitsstandards. Die Ergebnisse sollten dokumentiert werden, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Fazit

Die Prüfung von Arbeitsmitteln im Betrieb ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell, um die Sicherheit der Mitarbeiter und den reibungslosen Ablauf der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Durch regelmäßige Prüfungen können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen des Engagements für die Arbeitssicherheit und den Schutz der Mitarbeiter.

Krantec

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